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KreditSchutz für die ganze Familie

Genießen Sie das gute Gefühl einer sicheren Finanzierung:

  • Beim Tod des versicherten Kredit­nehmers oder der versicherten Kreditnehmerin übernimmt die Versicherung die am Todestag planmäßig aus­stehenden Kredit­verpflichtungen.
  • Bei Arbeits­unfähigkeit der versicherten kreditnehmenden Person wird im Versicherungs­fall die versicherte Kredit­rate nach einer Karenzzeit von 42 Tagen für die Dauer der ärztlich fest­gestellten Arbeits­unfähigkeit über­nommen. Dies gilt auch bei wieder­holten Fällen von Arbeits­unfähigkeit während der Kredit- beziehungs­weise Versicherungs­laufzeit.
  • Bei Arbeits­losigkeit der versicherten kredit­nehmenden Person wird im Versicherungs­fall die versicherte Kredit­rate nach einer Karenz­zeit von 60 Tagen für die Dauer der bestehenden Arbeitslosigkeit, max. 12 Monate über­nommen – auch bei wieder­holten Fällen von Arbeits­losigkeit aus einer versicherten Beschäftigung oder selbst­ständigen Tätig­keit heraus.

Hinweise zu den Leistungs­voraus­setzungen entnehmen Sie bitte den Antrags­unterlagen oder den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB).

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