Vom Leben in den eigenen Wänden träumen viele Menschen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern unterstützen mit dem Baukindergeld Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim erstmaligen Schritt ins eigene Zuhause. Gefördert wird dabei sowohl der Kauf als auch der Neubau einer Immobilie.
Das Baukindergeld erhalten Familien und Alleinerziehende für den Kauf oder Bau eines Eigenheims (rückwirkend ab 1. Januar 2018). Vorausgesetzt, sie haben mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren und nutzen die Immobilie selbst. Die Einkommensgrenze bei einem Kind liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 15.000 Euro. Beantragt wird das Baukindergeld bei der KfW.
Anzahl der Kinder | Höhe des Baukindergelds (12.000 Euro pro Kind) * | Maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
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1 | 12.000 Euro | 90.000 Euro |
2 | 24.000 Euro | 105.000 Euro |
3 | 36.000 Euro | 120.000 Euro |
* Über einen Zeitraum von 10 Jahren können Sie bis zu 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind erhalten. Es gelten jeweils Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Auf die staatlichen Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch.