Als buchführungspflichtiger Unternehmer sind Sie verpflichtet, die sogenannten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, zu beachten. Diese haben die bisher gültigen Vorschriften GOBS und GDPdU abgelöst.
Bei Fragen zu den Anforderungen der GoBD wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.