Sie möchten eine Euro-Überweisung in ein SEPA-Land vornehmen? Die Bankverbindung hat eine IBAN?
Dann nutzen Sie bitte die "normale" SEPA-Überweisung.
Bei SEPA-Zahlungen in die Länder Monaco, Schweiz, San Marino, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Saint-Pierre et Miquelon, Vatikanstadt sowie in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland fallen betragsunabhängige Kosten in Höhe von 12,00 Euro an.
Sie möchten Zahlungen außerhalb des SEPA-Raumes vornehmen oder in Fremdwährung überweisen?
Dann nutzen Sie die Auslandsüberweisung.
Hier fallen abhängig vom Betrag zusätzliche Kosten an.
Haben beide Zahlungsdienstleister ihren Sitz in der EU/EWR - unabhängig von der Währung, findet i. d. R. die Gebührenregelung SHA (Gebührenteilung Anwendung.
Zahlungen mit der Gebührenregelung BEN (Empfänger zahlt Gebühren) werden grundsätzlich abgelehnt.
Die Gebührenregelung OUR (Auftraggeber zahlt Gebühren) wird unter Umständen seit 13.01.2018 auch
nicht mehr von allen Kreditinstituten in der EU / EWR akzeptiert. Die Beauftragung der Überweisung mit OUR durch Sie ist aber grundsätzlich weiterhin möglich, z.B. wenn der Überweisungsbetrag ungekürzt beim Empfänger gutgeschrieben werden muss. Bitte geben Sie im Feld "Zusätzliche Weisungen für das Kreditinstitut" an, dass die Überweisung mit OUR ausgeführt werden soll.
Wir weisen Sie daraufhin, dass ggfs. die Zahlung von der Auslandsbank zurückgegeben wird. Bei Rückgabe werden die Reklamationsgebühren und die Kosten für die erneute Ausführung mit SHA-Weisung berechnet.
Bei Zahlungen außerhalb der EWR / EU können Sie weiterhin wie gewohnt alle drei Gebührenregelungen nutzen:
SHA - Gebührenteilung
OUR - Auftraggeber zahlt Gebühren
BEN - Empfänger zahlt Gebühren
Bei Fragen steht Ihnen Ihr Berater oder unser Online-Banking-Hotline unter 0821 3255-7470 gerne mit Rat
und Tat zur Seite.
Es gilt unser Preis- und Leistungsverzeichnis, welches Sie in Ihrer Geschäftsstelle oder von Ihrem Berater erhalten.
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