Vom Leben in den eigenen Wänden träumen viele Menschen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern unterstützen mit dem Baukindergeld Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Schritt ins eigene Zuhause. Gefördert wird dabei sowohl der Neubau als auch der Kauf einer Immobilie. Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben worden sein beziehungsweise muss in diesem Zeitraum die Baugenehmigung vorgelegen haben.
Das Baukindergeld bekommen Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren für den Kauf oder Bau des Eigenheims. Die Immobilie muss selbst genutzt werden. Gefördert wird der Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie, wenn dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist.
Die Unterschrift des Kaufvertrages muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datiert sein. Falls Sie bauen, müssen Sie in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erhalten haben. Einen Antrag können Sie noch spätestens bis zum 31. Dezember 2023 stellen. Entscheidend ist dann, dass Sie ihn innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzug stellen.
Die Einkommensgrenze bei einem Kind liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen – für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 15.000 Euro.
Beantragt wird das Baukindergeld bei der KfW.
Anzahl der Kinder | Höhe des Baukindergelds (12.000 Euro pro Kind) * | Maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
---|---|---|
1 | 12.000 Euro | 90.000 Euro |
2 | 24.000 Euro | 105.000 Euro |
3 | 36.000 Euro | 120.000 Euro |
* Über einen Zeitraum von 10 Jahren können Sie bis zu 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind erhalten. Es gelten jeweils Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Auf die staatlichen Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch.
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